Hörner und Huf

Rede zum Internationalen Tag der Menschenrechte.
Salzburg, 10. Dezember 2011

Eine französische Freundin von mir, Übersetzerin, Germanistin und Wissenschaftlerin aus Paris, erzählte mir folgende Geschichte: Vor einigen Jahren war sie auf Urlaub in der Bretagne. Die Frau, bei der sie ein Zimmer gemietet hatte, erwies sich als freundlich und kommunikativ. Sie war aber äußerst überrascht, als sie erfuhr, dass meine Freundin Jüdin ist. „Wirklich?“, rief sie erstaunt aus. „Aber Sie haben doch gar keine Hörner und auch keinen Huf auf dem rechten Fuß!“ Meine Freundin dachte zuerst, es handle sich um einen Scherz. Aber die Frau hatte es absolut ernst gemeint. „Ich hätte nie geglaubt, dass etwas Derartiges in Frankreich des Jahres 2005 möglich sein könnte“, empörte sich meine Freundin. „Und das in Zeiten der Massenmedien, des Fernsehens, des Internets. Ich habe mit ihr geredet, habe versucht zu erklären. Aber sie hat mir bis zuletzt nicht geglaubt, dass ich wirklich eine Jüdin bin.“
Diese Geschichte ist vom ersten bis zum letzten Wort wahr. Wäre sie erfunden, würde ich niemals die Verwegenheit aufbringen, so etwas ernsthaft zu behaupten, und wenn ich nicht wüsste, dass sich meine französische Freundin aufgrund ihres Charakters und ihrer Lebenshaltung niemals Scherze dieser Art erlauben würde, hätte ich das Ganze wahrscheinlich nie geglaubt. Ich bin selbst jüdisch und war in meinem Leben oft mit antisemitischen Vorurteilen verschiedenster Art konfrontiert, doch meine erste Reaktion auf die geschilderte Hörner-Und-Huf-Episode war weniger Empörung als vielmehr Belustigung, war eher ein Erstaunen über die scheinbar grenzenlose Macht der Ignoranz und die Kontinuität archaischer Legenden und Vorurteile als die erschreckende Erkenntnis, dass die erwähnte Kontinuität des Abstrusen genauso resistent gegen die Argumente der Logik und der Tatsachen ist wie manche Krankheitserreger gegen die beste Medizin und die ausgefeiltesten Heilungsmethoden.
Meine zweite Reaktion war immer noch Belustigung, die allerdings bald etwas resignativer oder, besser gesagt, melancholischer wurde. Der bretonischen Dame sind ihre Vorstellungen wahrscheinlich nicht mehr auszureden, dachte ich. Außerdem hat sie das Recht darauf, zu glauben und zu behaupten, was sie will. Oder nicht? Außerdem wollte sie meiner Freundin aus Paris nichts Böses. Sie hielt nur alle Juden für Teufel, und in einer Demokratie hat auch der Teufel seine Existenzberechtigung. Sobald sie einem Juden ohne Hörner und Hufe begegnete, war er für sie allerdings kein Jude mehr. Da konnte er erzählen und behaupten, was er wollte…
Hierzulande würde der „Glaube“ dieser Frau wohl nicht einmal den Straftatbestand der Verhetzung erfüllen. Wir stellen bestimmte Formen des Rassismus unter Strafe, aber unsere Demokratie bietet (und das völlig zurecht) dem Irren und dem Absurden einen gewissen Raum, in dem es sich entfalten kann. Die viel spannendere Frage ist, ab wann der Irrsinn gefährlich wird und unterbunden werden sollte. Wenn alle Juden Teufel sind, aber alle Menschen, die behaupten, Juden zu sein, eigentlich keine Teufel sein können, weil sie weder Hörner noch Hufe haben, was sind sie dann? Und wo sind die echten, die teuflischen, also gehörnten und behuften Juden, mit denen man sich folgerichtig nie persönlich auseinander setzen muss, weil man sie nie zu Gesicht bekommt? Sitzen sie in irgendwelchen abgedunkelten Hinterzimmern in der Wall Street in New York, von wo aus sie die Welt regieren? Sind sie in Israel? Oder im Keller der Europäischen Zentralbank? Schließlich ist Frankfurt ein Ort, der in der jüdischen Geschichte eine gewisse Tradition hat…
Der abstruse Irrglaube der Frau ist also keineswegs harmlos. Aber sollen wir ihr deshalb das Reden verbieten oder sie gar gerichtlich belangen? Stellen Sie sich folgende Glosse in einer Tageszeitung vor: Eine Frau, die behauptet, alle Juden hätten Hörner und Hufe, wurde gestern wegen Verhetzung verurteilt! Sie hält alle Juden für Teufel. Zu Beginn des Prozesses ließ sie sich auch dann nicht vom Gegenteil überzeugen, als der Präsident der Israelitischen Kultusgemeide vor ihr den Hut lüftete und die Schuhe auszog.
Wie ist Ihre Reaktion darauf? Richtig. Belustigung. Und dabei haben wir es eigentlich mit einem ernsten Thema zu tun…

„Ich glaube an… Weltanschauungs- und Religionsfreiheit“ ist das Motto dieses Festes. Das ist schön. Das ist deutlich. Wer glaubt denn nicht daran? Natürlich glauben wir. Wir alle. Insbesondere heute – am Internationalen Tag der Menschenrechte. Klarerweise ist jeder FÜR Weltanschauungs- und Religionsfreiheit, wenn schon nicht aus intellektueller Überzeugung, dann zumindest aus einem inneren Gefühl des Anstands heraus, einem Gefühl, das wir alle gern für uns selbst beanspruchen. Deshalb ist das Wort „glauben“ in diesem Zusammenhang durchaus angemessen. Dieser Glaube verbindet uns, wenn wir uns gegen Diktaturen empören, in denen Andersdenkende eingesperrt oder Menschen wegen ihrer religiösen Überzeugungen verfolgt und ermordet werden. Der Glaube verbindet uns auch, wenn wir Länder kritisieren, in denen die Herrschenden alle Medien und die Wirtschaft kontrollieren (wie im heutigen Russland oder wie es bis vor kurzem in Italien unter Berlusconi der Fall war).
In unseren Demokratien, in denen Eingriffe in die Freiheit nicht immer so offensichtlich sind, stellt sich dieser „Glaubenskonsens“ meist nicht automatisch ein. Für die einen ist zum Beispiel das Tragen des Kopftuchs oder der Burka ein Ausdruck von Weltanschauungs- und Religionsfreiheit, für andere gehört es hingegen als Zeichen von Unterdrückung und Diskriminierung aus dem öffentlichen Raum oder zumindest aus Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen verbannt.
Glaube hat mit Emotionen und diese haben mit Verletzungen zu tun. Vor ein paar Jahren hatte die Teheraner Zeitung Hamschahri als Reaktion auf die dänischen Mohammed-Karikaturen einen internationalen Wettbewerb für die beste Holocaust-Karikatur ausgeschrieben. Damit wollte das iranische Regime die Menschen in Europa provozieren. Ziel der Aktion sei es, herauszufinden, wie weit unsere Meinungsfreiheit gehe, hieß es. Es sollte gezeigt werden, dass es auch in unseren Gesellschaften Tabu-Brüche gibt, auf die wir sensibel reagieren. Der Wettbewerb war – insbesondere bei Antisemiten, Holocaustleugnern und Israelhassern – ein Erfolg. Menschen aus aller Welt beteiligten sich daran.
Ein Karikaturist – ich glaube, er war Portugiese – sandte eine Zeichnung nach Teheran, das den iranischen Präsidenten Ahmadinedschad beim Besuch der KZ-Gedenkstätte Auschwitz zeigt. Ahmadinedschad wendet sich an einen seiner Begleiter und sagt: „Ja, Sie haben recht. All diese Menschen sind hier zweifellos an der Vogelgrippe gestorben.“
Diese Karikatur veröffentlichte die Teheraner Zeitung natürlich nicht. Doch die Geschichte zeigt, dass Humor – so sarkastisch er auch sein mag – jede Infamie aushebeln, bloßstellen und gegen ihren Initiator wenden kann. Das bedeutet natürlich nicht, dass man erlauben sollte, Shoa-Witze jeglicher Art ungestraft zu erzählen. Oder doch?

Wo ist eigentlich die Grenze zwischen menschenverachtender Hetze, die unterbunden werden muss, und einer Meinungsfreiheit, die per definitionem auch abstruse Ideen, undemokratisches Gedankengut und religiösen Aberwitz einschließt? Wo hört der Schutz vor Verleumdung und Beleidigung auf, und wo beginnt die Freiheit ohne wenn und aber, auf Teufel komm raus? Auch in demokratischen Gesellschaften kann bekanntlich nicht jede „Meinungsäußerung“ toleriert werden. Wenn es sich dabei um Aufforderungen zu Gewalt handelt, scheint die Sache eindeutig zu sein. Ein demokratischer Rechtsstaat darf nicht zulassen, dass jemand ein Pamphlet veröffentlicht, in dem Tötet Moslems! oder Tötet Juden! steht. Bekanntlich ist die Sache jedoch nicht immer so eindeutig. Man denke nur an Slogans wie Daham statt Islam! oder Sarrazin statt Muezzin…
Wer in einem vollen Kinosaal lautstark „Feuer!“ schreit und damit eine Massenpanik auslöst, macht sich strafbar. Schreit er dasselbe draußen auf der Straße, kann jeder sehen, dass es sich um eine Lüge oder einfach um wirres Gerede handelt. Wahrscheinlich wird man ihn ignorieren, statt ihn anzuzeigen oder gar festzunehmen. Das Problem ist, dass wir in vielen Fällen gar nicht wissen, ob wir uns innerhalb oder außerhalb des Kinosaals befinden, wenn jemand „Feuer!“ schreit. Die Meinungen darüber können stark auseinander gehen. Oft sind wir uns nicht einmal darüber einig, ob es wirklich brennt oder nicht. Eindeutig ist nur, dass Menschen vor Gewalt geschützt werden müssen, egal, was sie sagen oder wie sie es sagen. Eindeutig ist auch, dass Menschen daran gehindert werden müssen, anderen direkt oder indirekt Gewalt anzutun. Mit diesen allgemeinen Postulaten wird sich (fast) jeder identifizieren können. Verlässt man jedoch den geschützten Raum hehrer Grundsätze und versucht, sie im konkreten Leben umzusetzen, betritt man bald eine neblige Grauzone, die weder umgangen noch ignoriert werden kann. Es gibt keinen Weg zurück, und im Zwielicht ist es manchmal schwer zu erkennen, auf welcher Seite man selbst steht. Darf man in einem demokratischen Staat Minarette (als vermeintlichen Machtanspruch des radikalen Islam) verbieten, wie es vor zwei Jahren in der Schweiz geschehen ist, oder ist dies eine Einschränkung der Religionsfreiheit? Wann darf man radikalen Predigern (ganz egal, welcher Religionsgemeinschaft sie angehören) den Mund verbieten, und wer entscheidet, ab welchem Satz und welcher Formulierung eine Predigt radikal genug ist, um als Angriff auf die Demokratie, als Aufforderung zur Gewalt gewertet zu werden? Ab wann ist eine Äußerung rechtsradikal, diskriminierend, verhetzend? Wer maßt sich an, ein Kunstwerk, einen Roman, ein Gedicht oder eine Karikatur, zu beurteilen und zu zensieren? Verdient Kunst nicht grundsätzlich einen etwas größeren Spielraum als beispielsweise der Journalismus oder das öffentliche Gespräch, weil jede Kunst mehrere Interpretationsmöglichkeiten zulässt? Die Intention eines Künstlers kann eine ganz andere gewesen sein als jene, die man bei oberflächlicher Betrachtung seines Kunstwerks vielleicht annehmen könnte. Kunst ist oft bewusst provokant, sie ist oft ein Spiel mit Erwartungshaltungen und vorgefassten Meinungen. Ohne Freiheit der Kunst gibt es keine Demokratie. Sind aber Gewaltpornos oder KZ-Computerspiele, in denen Menschen vergast werden, Kunstwerke, die uns schützenswert erscheinen? Können und dürfen wir sie jemals „unter ästhetischen Gesichtspunkten“ als Spiele betrachten?
Vielleicht hat Meinungs- und Religionsfreiheit ja nur dann wirklich Bestand, wenn uns jederzeit bewusst bleibt, dass es die absolute Freiheit nicht geben kann, dass wir Grenzen ziehen müssen und über diese Grenzen nie einer Meinung sein werden, dass wir immer und immer wieder diese Grenzen neu aushandeln, überdenken und in Frage stellen müssen und das Ausgehandelte, den mühsamen Kompromiss, niemals absolut setzen. In dieser Uneindeutigkeit, im prekären Gleichgewicht, das wir anstreben und nie wirklich erreichen, in der Auseinandersetzung mit unseren eigenen Vorstellungen und Gefühlen und mit jenen anderer, in der Unsicherheit, die wir uns selbst und anderen zugestehen, liegt die Chance zu einer wirklichen Freiheit.

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